SPD-Landtagsfraktion: Wahlalter 16 stärkt die Beteiligung junger Menschen
Die SPD-Landtagsfraktion hat am vergangenen Dienstag einen Antrag zur Änderung der Landesverfassung beschlossen, demnach künftig Jugendliche bereits ab 16 Jahren bei Landtagswahlen ihre Stimme abgeben können.
Die SPD im Düsseldorfer Landtag setzt auf die aktive Beteiligung junger Menschen bei der politischen Willensbildung. Die guten Erfahrungen bei Kommunalwahlen zeigen, dass es an der Zeit ist, den 16- bis 18-jährigen das aktive Wahlrecht auch zum Landtag zu gewähren,
erklärte der Sprecher der SPD-Landtagsfraktion im Hauptausschuss des Landtages, Wolfram Kuschke.
Da das Mindestwahlalter in Nordrhein-Westfalen ausdrücklich in der Verfassung geregelt sei, reiche ein einfacher Änderungsantrag im Rahmen der laufenden Novelle des Landeswahlgesetzes allerdings nicht aus, erläuterte Kuschke. Gleichwohl solle bereits in der Anhörung im Landtag am 16. August 2007 das Thema im Dialog mit Experten aufgegriffen werden.





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